• Apr 28, 2026 zeugen in der hauptverhandlung vernehmungsrecht v ugen die Aussage verweigern (§ 55 StPO). Recht auf Belehrung: Zeugen müssen vor der Vernehmung über ihre Rechte und Pflichten informiert werden. Recht auf Verständlichkeit: Zeugen haben das Recht, bei Unklarheiten nachzufragen ode By Daniel Block